Ein kleiner, übersichtlicher Garten oder Teilbereich eines grösseren Gartens kommt mit einer kleinen Skizze oder den Festlegungen vor Ort aus. Neuanlagen, Gartenumbauten und alle Massnahmen, die exakte Höhenangaben verlangen, brauchen einen "Plan". Im Neubau kann man als Grundlage oft auf die Architektur-Planunterlagen zurückgreifen. Ansonsten muss der planerische Aufwand an die Situation angepasst werden.
Wie findet man den richtigen Ansatz für eine Gartengestaltung? In Gartenzeitschriften, dem Blick über den Zaun, einer Runde durch das nächste Neubaugebiet oder auf Gartenmessen findet man immer interessante Möglichkeiten zur Gestaltung. Wir glauben eher daran, dass der Schlüssel zur "Gartenschatztruhe" schon im eigenen Garten liegt. Öffnen Sie mit uns die Schatztruhe auf unkonventionelle Art & Weise.
Ja oder nein? Wir haben uns entschieden diese Produkte nicht mehr aktiv zu vermarkten und die Verwendung auf Sonderfälle und Ergänzungen von Bestandsterrassen zu beschränken. Wenn Sie an der Verwendung von WPC Produkten Interesse haben, leiten wir Ihr Projekt gerne an andere Kollegen oder Verarbeiter dieser Materialien weiter.
Nach der Pflanzung stellt sich vielfach die Frage: Wer haftet für die frisch angelegte Pflanzung und die Rasenflächen? Wir bieten dazu geeignete Pflegemassnahmen an. Mit der Ausführung dieser Leistung übernehmen wir die Gewährleistung zum Anwachsen der Pflanzen oder bei Rasen bis zum Zeitpunkt der vollen Nutzung. Selbstverständlich können diese Leistungen auch in Eigenleistung erbracht werden. Damit liegt auch die Haftung für diese Vegetationsarbeiten beim Ausführenden.
Die Ausweisung der Arbeitskosten nach § 35 erfolgt auf Rechnungen und Schlussrechnungen. Abschlagrechnungen sind davon ausgenommen. Sollte zur Abgrenzung von Abrechnungszeiträumen ein separater Nachweis erfolgen, sprechen Sie uns bitte an.
Nach dem Naturschutzgesetz hat der Baum- und Winterschnitt in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar zu erfolgen. Auf gärtnerisch gepflegten Flächen - das sind in der Regel u.a. Hausgärten - darf mit gewissen Einschränkungen ganzjährig geschnitten werden.